Bauphysikalische Nachweise für die Baugenehmigung

Wärme- & Schallschutznachweis

Wärmeschutznachweis & Schallschutznachweis

Um eine Baugenehmigung zu erhalten – spätestens jedoch vor Baubeginn – ist gegenüber dem Bauamt nachzuweisen, dass ein Wärme- und Schallschutznachweis vorliegt. Beide Nachweise sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für Qualität, Komfort und Werterhalt eines Gebäudes.

Niemand möchte die Schritte aus der Nachbarwohnung hören oder den Fernseher von oben wahrnehmen. Ebenso wichtig ist ein funktionierender Wärmeschutz: Außenwände, Dächer und Decken müssen so geplant sein, dass sie Energieverluste minimieren. Gerade bei den heutigen Energiekosten spielt eine durchdachte Bauphysik eine zentrale Rolle.

Wir erstellen Wärme- und Schallschutznachweise qualifiziert und fachgerecht – deutschlandweit. Die Anforderungen und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Bundesland. In vielen Fällen dürfen nur entsprechend qualifizierte Fachingenieure, insbesondere Bauingenieure, diese Nachweise erstellen. Als Ingenieurbüro für Bauingenieurwesen und Bauphysik sind wir gemeinsam mit unseren Partnern in nahezu allen Bundesländern tätig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundlage für die Erstellung der Nachweise ist eine vollständige Bauplanung. Dazu gehören insbesondere:

Entwurfs- und Ausführungspläne, Positionspläne, Bewehrungspläne und Schalpläne. Abhängig von der statischen Planung stimmen wir die erforderlichen Nachweise eng mit der Bauherrschaft sowie dem Tragwerksplaner ab.

Wann müssen die Nachweise vorliegen?

In der Regel werden Wärme- und Schallschutznachweise im Zuge des Bauantrags oder der Bauanzeige erstellt. In bestimmten Fällen ist auch eine nachträgliche Erstellung möglich – jedoch müssen die Nachweise spätestens vor Baubeginn vorliegen.

Wer darf Wärme- und Schallschutznachweise erstellen?

Die Regelungen sind Ländersache. Jedes Bundesland legt fest, wer zur Erstellung berechtigt ist. Häufig sind dies qualifizierte Bauingenieure, Architekten oder anerkannte Sachverständige. Wir als Ingenieurbüro für Bauphysik sind in nahezu allen Bundesländern berechtigt, entsprechende Nachweise zu erstellen.

Wichtig: Ein „Energieberater“ ist nicht automatisch berechtigt, einen Schallschutznachweis zu erstellen. Wärmeschutznachweise dürfen von Energieberatern nur unter bestimmten Voraussetzungen erstellt werden, beispielsweise bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 oder 2 – sofern die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen dies zulassen. Zu beachten ist außerdem, dass ein Energieberater gleichzeitig Bauingenieur, Architekt oder anerkannter Sachverständiger sein kann. Verbindliche Auskunft erteilt im Zweifel die zuständige Ingenieur- oder Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes.

Was kostet ein Wärme- oder Schallschutznachweis?

Eine pauschale Preisangabe ist nicht möglich, da der Aufwand stark vom Projektumfang, der Gebäudeklasse und der Planungsqualität abhängt. Sende uns einfach deine vorhandenen Bauunterlagen zu. Nach Prüfung teilen wir dir transparent mit, mit welchen Kosten du rechnen kannst.