Entwässerungsnachweis DIN 1986-100

1. Führung des Überflutungsnachweises: Ziel und Erforderlichkeit

Ein Überflutungsnachweis (ÜFN) nach DIN 1986-100 ist für bestimmte Bauvorhaben verpflichtend und muss in der Regel bereits mit dem Bauantrag, spätestens jedoch mit dem Antrag auf Erteilung des Kanalanschlusses eingereicht werden. Welche Objekte einen Überflutungsnachweis benötigen und warum dieser auch für andere Grundstücke sehr empfehlenswert ist, wird im Folgenden erläutert.

2. Warum wird der Überflutungsnachweis geführt?

Der Überflutungsnachweis dient dazu, nachzuweisen, dass ein Grundstück bzw. ein Gebäude bei Starkregenereignissen ausreichend gegen Überflutung geschützt ist. Er soll Schäden an Kellern, Technikräumen, Tiefgaragen oder Außenanlagen verhindern. Ziel ist es, eine schadlose Überflutung auf dem eigenen Grundstück sicherzustellen, ohne Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen zu gefährden.

3. Was wird mit dem ÜFN nachgewiesen?

Mit dem Überflutungsnachweis wird rechnerisch geprüft:

  • wie viel Regenwasser bei einem definierten Starkregenereignis anfällt,
  • ob die zulässige Einleitmenge in die öffentliche Kanalisation eingehalten wird,
  • wo überschüssiges Wasser zurückgehalten oder schadlos abgeleitet wird,
  • dass keine Gefährdung für Gebäude oder angrenzende Flächen entsteht.

4. Für welche Grundstücke ist der ÜFN beim Baugesuch Pflicht?

In der Regel wird der Überflutungsnachweis für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m² gefordert. Auch bei kleineren Grundstücken (< 800 m²) ist ein ÜFN erforderlich, wenn:

  • eine Einleitungsbeschränkung durch die Behörde festgelegt wird,
  • eine Drosselung (z. B. durch eine Drosselstrecke oder Drosseleinrichtung) vorgesehen ist,
  • eine reale Gefahr für Nachbargrundstücke oder den öffentlichen Verkehrsraum besteht.

Bei Grundstücken mit einer abflusswirksamen Fläche bis 800 m² und einem Kanalanschluss DN 150 kann auf einen Überflutungsnachweis verzichtet werden, wenn ein ungehinderter Regenwasserabfluss in die öffentliche Kanalisation oder ein oberirdisches Gewässer innerhalb von 15 Minuten nachgewiesen werden kann.

Wichtig: Sobald eine Drosselung des Abflusses vorgesehen ist, gilt der Abfluss nicht mehr als „ungehindert“ – in diesem Fall ist der Überflutungsnachweis verpflichtend. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben empfehlen wir grundsätzlich, einen Überflutungsnachweis zu führen und bei Bedarf geeignete Entwässerungsmaßnahmen frühzeitig einzuplanen.

5. Wann wird der ÜFN im Planungsprozess erstellt?

Der Überflutungsnachweis sollte bereits in der frühen Entwurfsphase berücksichtigt werden – spätestens jedoch vor Einreichung des Bauantrags. Architekten oder Bauingenieure sollten sich frühzeitig mit einem Fachplaner für Grundstücks- und Gebäudeentwässerung abstimmen. Dadurch lassen sich Retentionsflächen, Notüberläufe oder Versickerungsanlagen optimal in die Planung integrieren.

So wird sichergestellt, dass die zukünftige Anlage nicht nur funktional und gestalterisch überzeugt, sondern auch dauerhaft vor Überflutung geschützt ist.

6. Was kostet ein Überflutungsnachweis?

Bei kleineren Objekten ist der Überflutungsnachweis in der Regel mit überschaubaren Kosten verbunden. Hinzu kommen:

  • Planerstellung,
  • Eintragung in den Genehmigungs- oder Ausführungsplan,
  • gegebenenfalls Planung zusätzlicher Entwässerungsanlagen.

Wer den Überflutungsnachweis frühzeitig erstellt und in die erste Planung integriert, kann spätere Mehrkosten deutlich reduzieren. Bei Grundstücken mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche können – abhängig von Lage, Größe und Komplexität – Kosten im Bereich von mehreren tausend Euro entstehen. Wenn du eine konkrete Einschätzung für dein Projekt wünschst, sende uns gerne die Planunterlagen zu oder beauftrage deinen Architekten bzw. Bauingenieur, mit uns Kontakt aufzunehmen.